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Lese- und Rechtschreibförderung

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Kinder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten haben in der Schule beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens zu kämpfen. Dies hat für die betroffenen Kinder nicht nur Auswirkungen auf das schulische Lernen, sondern auch auf die emotionale und persönliche Entwicklung insgesamt. Es ist daher eine wichtige Aufgabe der Schule, diese Kinder möglichst frühzeitig und effektiv zu fördern.1

 

Die Bodelschwinghschule bietet den betroffenen Schülerinnen und Schülern allgemeine Fördermaßnahmen im Rahmen der Stundentafel in Form von innerer Differenzierung und Förderunterricht an. Ziel dieser im Unterrichtsgeschehen integrierten Fördermaßnahmen ist es, dass im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterricht Lernschwierigkeiten und Lernlücken durch individuell abgestimmte Hilfen behoben werden.

 

Darüber hinaus werden an unserer Schule zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten. Diese sind schulische Förderkurse, die über die Stundentafel hinaus durchgeführt werden. Die betroffenen Kinder der Jahrgänge 2-4 erhalten einmal wöchentlich eine zusätzliche Förderung. Diese findet in Kleingruppen parallel zum Klassenunterricht oder im Anschluss an den regulären Unterricht statt. 

 

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Bei den zusätzlichen Fördermaßnahmen handelt es sich um:

  • Leseübungen, die geeignet sind, die Lesefähigkeit zu fördern. Zur Leseförderung gehören die Benutzung motivierenden Lesematerials, das zu selbstständigem Lesen anregen und die Lesefreude wecken kann, ebenso wie die Benutzung von digitalen Medien.

  • Schreib- und Schwungübungen, die zu einer formklaren, bewegungsrichtigen und zügigen Handschrift führen. 

  • Rechtschreibübungen, die geeignet sind, die Rechtschreibsicherheit zu verbessern, wie beispielsweise das Benennen und Bestimmen von Nomen, Verben und Adjektiven, Übungen zu Wortendungen oder Übungen zu Wortableitungen.2

  • Trotz intensiver schulischer Fördermaßnahmen ist es möglich, dass einzelne Schülerinnen und Schüler die für das Weiterlernen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Lesen und Rechtschreiben nicht erwerben. Die Schule weist in diesem Fall die Erziehungsberechtigten auf geeignete außerschulische Förder- und Therapiemöglichkeiten hin.3


[1] Vgl. www.schulministerium.nrw/lese-rechtschreibschwierigkeiten

[2] Vgl. bass.schu-welt.de/allgemeine und zusätzliche Fördermaßnahmen

[3] Vgl. bass.schu-welt.de/außerschulische Maßnahmen